Behandlung

Kassen- und Privatbehandlung:
Zunächst sind fünf "probatorische" Sitzungen vorgesehen zum Kennenlernen und Besprechen der aktuellen Situation, sowie möglicher Therapieziele. Danach wird ein Therapieantrag an die Krankenkasse zur weiteren Kostenübernahme gestellt. Um körperliche Ursachen auszuschließen muss eine ärztliche Untersuchung beim Hausarzt/Kinderarzt erfolgen. Nach Bewilligung durch die Krankenkasse werden auch die Kosten der weiteren Therapie übernommen.

Der Behandlungsumfang (der gesetzlichen Krankenkassen) beträgt bei Kurzzeittherapien 25 Einzelsitzungen (plus 6 für Bezugspersonen), bei Langzeittherapien 45 Einzelsitzungen (plus 11 für Bezugspersonen). Falls nötig kann auf Antrag eine Verlängerung bewilligt werden.

Die Therapiestunden dauern 50 Minuten und finden anfangs wöchentlich, später monatlich, vierteljährlich bzw. in größeren Abständen statt. Die Stunden mit den Bezugspersonen finden anfangs monatlich, später nach Bedarf statt.